Hinweis zur Berufsbezeichnung: Die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker
ist gesetzlich nicht geschützt und darf nur mit dem Hinweis geführt werden, dass es für die Ausübung dieses Berufes keiner staatlichen Erlaubnis bedarf.
Hinweis im Sinne des § 3 HWG: Bei den hier vorgestellten Methoden therapeutischer und diagnostischer Art handelt es sich zum Teil um Verfahren der alternativen (Veterinär)Medizin, die nach derzeitigem Stand der Wissenschaft naturwissenschaftlich schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind.