Inh. Sandra Zuther     TIERHEILPRAKTIKERIN


mobil 0170 71 72 59 9               mobil für Ihr Tier


HUND  KATZE  PFERD  -                   andere TIERARTEN auf Anfrage


Homöopathie

Therapiearten

Hier erhalten Sie einen einen kleinen Einblick in die 
klassische Homöotherapie / Komplexhomöotherapie

Homöopathie - Regulationstherapie vereinfacht erklärt

 "Similia similibus curentur"Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt - das ist der Grundgedanke der Homöotherapie.

Begründer der klassischen Homöotherapie ist Christian Samuel Hahnemann (Apotheker und Arzt, 1755-1843).

Ziel der Homöopathie ist es, auf sanfte Weise dem Organismus einen Impuls zur Anregung der Selbstheilungskräfte zu geben.

Die Grundprinzipien der klassischen Homöopathie sind:
- die Ähnlichkeitsregel (Simile)
- die Arzneimittelprüfung am Gesunden 
- eine Potenzierung der Arzneimittel
- Individuelle Symptome des Einzelnen.
... Nachzulesen sind die ursprünglichen Grundlagen der klassischen Homöopathie im "Organon der Heilkunst" von Samuel Hahnemann.

Ähnlichkeitsregel - Simile

Ein leicht verständliches Beispiel für die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels nach der Simile-Regel bei einem Pferd:

Atropa Belladonna (die Tollkirsche) - dieses pflanzliche Arzneimittel ist in seiner natürlichen Form in der Lage, ein Fieber mit spezifischen Symptomen (starkes Schwitzen, Übererregbarkeit, Mydriasis, also die Weitstellung der Pupillen) hervorzurufen. 

In einer ganz geringen Dosis (wie sie bei der Potenzierung nach homöopathischem Arzneibuch hergestellt wird), kann Atropa Belladonna bei einem Pferd mit genau diesen Fiebersymptomen die Selbstheilung des Organismus anregen.

Ausgangsstoffe für homöopathische Mittel

Verwendung finden Mittel aus pflanzlicher Herkunft (z.B. Rhus toxicodendron, der Giftsumach), aus tierischer Herkunft (z.B. Apis mellifica (die Honigbiene) oder aus mineralischer Herkunft (z.B. Silicea, die Kieselsäure). 

Einige Homöopathen arbeiten im spezifischen Fall auch mit Nosoden, das sind homöopathische Zubereitungen aus abgetöteten Krankheitserregern oder deren Produkte (z.B. Tuberculinum, abgetötete Tuberkelerreger).
... nein, keine Angst, Eichhörnchen werden nicht verwendet.

Potenzierung

geringere Dosierung - bessere und dabei mildere Wirkung
Bei der Potenzierung wird das homöopathische Mittel Verdünnungsstufen und Verschüttelungen unterzogen. Die Potenzierung von homöopathischen Mitteln erfolgt nach im homöopathischen Arzneibuch (HAB) bzw. im europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegten Regeln. 

Das homöopathische Arzneibuch (HAB) ist die gesetzliche Grundlage für die Herstellung homöopathischer Arzneimittel in Deutschland. So gibt es Potenzierungsverfahren im Verhältnis 1:10 (Dezimal-Potenzen, z.B. D 30) und im Verhältnis 1:100 (Centesimal-Potenzen, z.B. C 30) sowie 1:50.000 (Q-Potenzen, auch bezeichnet als LM-Potenzen).

Ab der Potenz D 23 oder C 12 ist die Loschmidt`sche Zahl erreicht. Das bedeutet, es ist in 1 ml Verdünnung kein Molekül der Ausgangssubstanz mehr nachweisbar. Dennoch ist bekannt, dass Hochpotenzen am Patienten deutliche Wirkungen zeigen. Somit ist davon auszugehen, dass die Information der Arznei (in einer nach derzeitigem Stand der Technik nicht messbaren Form) weitergegeben wird und einen Reiz als Heilungsimpuls für den Organismus setzen kann.

Individuelle Symptome

Die Besonderheit der Homöopathie liegt darin, dass bei dieser Therapie nicht ein bestimmtes Mittel für eine bestimmte Erkrankung bei allen Patienten mit dieser Erkrankung eingesetzt wird, sondern immer für jeden einzelnen Patienten individuell genau seine spezifischen Symptome ermittelt werden. 

Anhand dieser speziellen Symptome des Einzelnen wird dann das individuell am besten passende homöopathische Mittel auf Basis einer Materia medica (homöopathische Arzneimittellehre) repertorisiert.

Repertorien sind Nachschlagewerke/ Archive für die homöopathische Mittelfindung. Seit Ende des 20. Jahrhunderts sind diese auch als PC-Programme vorhanden.

Homöopathie für Tiere

Die Arzneimittelprüfungen der einzelnen Mittel erfolgten an gesunden Menschen. Alle durch ein geprüftes Arzneimittel erzeugten Symptome ergeben in ihrer Gesamtheit das sogenannte Arzneimittelbild der geprüften Arznei. Diese Arzneimittelbilder sind in einer Materia medica (Arzneimittellehre) zusammengefasst. Weiterhin gibt es Repertorien (Symptomenverzeichnisse) mit den zugehörigen Mitteln nach ihrer Wertigkeit. 

Bei der Anwendung der Homöopathie für Tiere sind ethologische Besonderheiten (Wissen aus tierartspezifischer Verhaltensforschung) zu beachten. 

einfach verständliches Beispiel: 
Ein Pferd reagiert als Fluchttier auf äußere Reize anders als ein Hund, somit kann z.B. ein Fluchtverhalten eines Pferdes aufgrund äußerer Reizeinwirkung nicht als Symptom genutzt werden, sondern allenfalls als artgerechtes Verhalten eingestuft werden. Somit wäre Fluchtverhalten beim Pferd als Symptom unbrauchbar und würde bei Verwendung nicht zum optimalen Mittel führen.

Weiterhin sind tierartspezifische anatomische Besonderheiten und artspezifische physiologische Besonderheiten (z.B. Zyklus-Geschehen) zu berücksichtigen.

Insbesondere die "Vermenschlichung" der Tiere sollte vermieden werden, um zu einem optimal passenden Simile zu gelangen. Somit finden viele Symptome aus Human-Arzneimittelprüfungen keine Verwendung in der Tier-Homöopathie.

Jedoch können neben den Symptomen aus Arzneimittelprüfungen auch bekannte Symptome aus akuten Vergiftungen, aus chronischen Vergiftungen sowie aus Erfahrungen am kranken Tier Verwendung finden.

Als Beispiel für eine bekannte akute Vergiftung sei Atropa Belladonna (die Tollkirsche) genannt. Hierfür sind die speziellen Vergiftungssymptome gut dokumentiert. 

Als Beispiel für eine bekannte chronische Vergiftung sei Plumbum (Blei) genannt. Hierfür sind die speziellen Vergiftungssymptome bei Mensch und Tier ebenfalls gut dokumentiert (beim Pferd z.B. Lähmung des Nervus recurrens, welche zum Kehlkopfpfeifen führt oder Stichwort "Bleikolik"). 

Als Beispiel für Anwendung eines Mittels aus Erfahrungen am kranken Tier aufgrund bestimmter Symptomatik sei hier Symphytum (Beinwell) genannt, welches sich bei schmerzhaften Exostosen am Griffelbein beim Pferd nach Trauma-Einwirkung bewährt hat.

Regulationstherapie versus Wissenschaft

Die Homöopathie zählt als Regulationstherapie zu den alternativmedizinischen Heilverfahren, welche nach derzeitigem Stand der Wissenschaft naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind. 

Regulationstherapie bedeutet, es erfolgt die Beeinflussung einer Krankheit durch Steuerung der Regelkreise des Organismus, um durch aktive Beteiligung des Organismus eine Heilung anzustreben.

Aufgrund der Simile-Regel (individuelle Mittelwahl) und aufgrund der Potenzierung (Verwendung auch von Potenzen oberhalb der Loschmidt`schen Zahl) lässt sich diese Form der Therapie nur bedingt wiederholt prüfen und die angewendeten Mittel sind zum Teil je nach Potenz gemäß derzeitigem Stand der Wissenschaft stofflich nicht nachweisbar.

Wer jedoch einmal die spontane Wirkung am Tier erlebt hat, nimmt Abstand von der These, dass es sich um einen Placeboeffekt handeln würde. 

eigene Erfahrung
Die Homöopathie ist nicht leicht zu vermitteln. Die umfassende Ausbildung alleine hätte es nicht vermocht, mich zu überzeugen. Ohne der mit eigenen Sinnen an einer Hundepatientin beobachteten Wandlung hätte ich es gescheut, mich intensiver mit dieser Regulationstherapie zu befassen. Somit danke ich der Hündin, welche mir seinerzeit vermitteln konnte, was mit Homöopathie möglich ist. Sie hat mich motiviert, umfassenderes Wissen über die einzelnen Mittel zu erwerben.

Homöopathie für Sportpferde

Hinweis für Pferdesportler/ Turnierreiter:

Homöopathika in einer Dilution kleiner bzw. gleich D6 gelten gemäß Anhang II der Anti-Doping- und Medikamentenkontroll-Regeln (ADMR) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zur Liste der verbotenen Substanzen/ unerlaubten Medikationen und sind somit, um den Pferdesport als fairen Sport betreiben zu können, im Wettkampfsport verboten. 

Dies bezieht sich sowohl auf Einzelmittel als auch auf Komplexmittel.

Homöopathie für Tiere und Arzneimittelrecht
Arzneimittelgesetz - Tierarzneimittelgesetz
AMG - TAMG (ab 28.01.2022)

 Homöopathische Arzneimittel dürfen gemäß § 56a Abs. 2 AMG (Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005) bei nicht-Lebensmittel-liefernden Tieren (wie Hund, Katze, Heimtiere) ohne Einschränkungen verwendet werden.

Ein breites Spektrum an Einzelmitteln ist für den Humanbereich registriert und findet bisher gemäß AMG im Humanbereich und in der Veterinärmedizin für die klassische Homöopathie seine Anwendung.

Bei lebensmittel-liefernden Tieren dürfen dagegen gemäß AMG (Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005) ausschließlich für die Ziel-Tierart zugelassene Arzneimittel angewandt werden (gilt auch für Homöopathika).

Durch die Anwendung kleinster Molekül-Teilchen als Wirkstoffmengen bietet die Homöopathie den Vorteil, dass auch bei lebensmittel-liefernden Tieren ab einer Verdünnungsstufe von D4 keine Rückstände verbleiben.

Am 28.01.2022 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Deutschland in Kraft getreten, welches die EU-Tierarzneimittel-Verordnung 2019/6 umsetzt und den Umgang mit Tierarzneimitteln neu regelt.

Gemäß neuem TAMG dürfen ab dem 28.01.2022 auch für nicht-Lebensmittel-liefernde Tiere (wie Hund, Katze, Heimtiere) ausschließlich für die Ziel-Tierart zugelassene Tier-Arzneimittel angewandt werden. Dies betrifft auch homöopathische Arzneimittel.

Als homöopathische Einzelmittel sind jedoch für Tiere bisher nur wenige Mittel zugelassen (zumeist Polychreste, also Mittel, welche viele unterschiedliche therapeutische Anwendungsbereiche abdecken und daher häufig eingesetzt werden). 

Das breite Spektrum an Einzelmitteln als Basis für die klassische homöopathische Repertorisierung steht daher ab dem 28.01.2022 für die Therapie bei Tieren, anders als im Humanbereich, nur noch bedingt zur Verfügung.

Eine homöopathische Regulationstherapie für Tiere ist damit ab dem 28.01.2022 nur noch eingeschränkt möglich.

Gemäß Beschluss vom 29. September 2022, Az.: 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, stellt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, dass zugelassene homöopathische Arzneimittel an nicht-Lebensmittel-liefernden Tieren (wie Hund, Katze, Heimtiere) wieder angewandt werden dürfen. 

Eine homöopathische Regulationstherapie für nicht-Lebensmittel-liefernde Tiere (wie Hund, Katze, Heimtiere) ist somit damit ab dem 30.09.2022 wieder uneingeschränkt möglich.
Share by: