Homöopathische Arzneimittel dürfen gemäß § 56a Abs. 2 AMG (Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005) bei nicht-Lebensmittel-liefernden Tieren (wie Hund, Katze, Heimtiere) ohne Einschränkungen verwendet werden.
Ein breites Spektrum an Einzelmitteln ist für den Humanbereich registriert und findet bisher gemäß AMG im Humanbereich und in der Veterinärmedizin für die klassische Homöopathie seine Anwendung.
Bei lebensmittel-liefernden Tieren dürfen dagegen gemäß AMG (Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005) ausschließlich für die Ziel-Tierart zugelassene Arzneimittel angewandt werden (gilt auch für Homöopathika).
Durch die Anwendung kleinster Molekül-Teilchen als Wirkstoffmengen bietet die Homöopathie den Vorteil, dass auch bei lebensmittel-liefernden Tieren ab einer Verdünnungsstufe von D4 keine Rückstände verbleiben.
Am 28.01.2022 ist ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Deutschland in Kraft getreten, welches die EU-Tierarzneimittel-Verordnung 2019/6 umsetzt und den Umgang mit Tierarzneimitteln neu regelt.
Gemäß neuem TAMG dürfen ab dem 28.01.2022 auch für nicht-Lebensmittel-liefernde Tiere (wie Hund, Katze, Heimtiere) ausschließlich für die Ziel-Tierart zugelassene Tier-Arzneimittel angewandt werden. Dies betrifft auch homöopathische Arzneimittel.
Als homöopathische Einzelmittel sind jedoch für Tiere bisher nur wenige Mittel zugelassen (zumeist Polychreste, also Mittel, welche viele unterschiedliche therapeutische Anwendungsbereiche abdecken und daher häufig eingesetzt werden).
Das breite Spektrum an Einzelmitteln als Basis für die klassische homöopathische Repertorisierung steht daher ab dem 28.01.2022 für die Therapie bei Tieren, anders als im Humanbereich, nur noch bedingt zur Verfügung.
Eine homöopathische Regulationstherapie für Tiere ist damit ab dem 28.01.2022 nur noch eingeschränkt möglich.
Gemäß Beschluss vom 29. September 2022, Az.: 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, stellt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts fest, dass zugelassene homöopathische Arzneimittel an nicht-Lebensmittel-liefernden Tieren (wie Hund, Katze, Heimtiere) wieder angewandt werden dürfen.
Eine homöopathische Regulationstherapie für nicht-Lebensmittel-liefernde Tiere (wie Hund, Katze, Heimtiere) ist somit damit ab dem 30.09.2022 wieder uneingeschränkt möglich.